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AGB

für gewerbliche Kunden (Nichtverbraucher-AGB) 
der JIMITEX, Schleißheimerstr. 96, 80797 München

1. Allgemeines. Vertragsgrundlagen.

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Firma „JIMITEX“, vertreten durch den Geschäftsführer Jim Aydin (im folgenden „wir“ genannt) und Ihnen als Kunden geschlossenen Verträge über
- den Verkauf von Textilerzeugnissen,
- die Herstellung von Textilerzeugnissen nach Ihrer Maßgabe,
- den Verkauf von nach Ihrer Maßgabe hergestellten Textilerzeugnissen 
- die Verarbeitung von Stoffen im Rahmen der Veredelung.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Kunden im Sinne dieser AGB sind alle Auftraggeber, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

1.2 Vertragsgrundlage sind in folgender Reihenfolge:
- die nach Prüfung des von Ihnen in Auftrag gegebenen Textilmusterstückes von Ihnen abgegebene verbindliche Bestellung;
- der mit Ihnen geschlossene Werk-, Werklieferungs-, Kauf- oder sonstige Vertrag;
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
- alle gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch die vorstehenden vertraglichen Vereinbarungen und diese AGB zulässigerweise abbedungen oder abgeändert wurden. Ihre abweichenden AGB gelangen grundsätzlich nicht zur Anwendung, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich anerkennen. Dies gilt auch, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Ihre Bestellung ohne Vorbehalte ausführen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen der Vertragsparteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 

1.3 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt nicht, soweit das jeweilige Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist oder eine bestimmte Annahmefrist enthält.

2. Bestellvorgang. Vertragsschluss. 

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die durch uns vermittelte Produktion von Ihnen oder nach Ihrer Maßgabe von uns entworfener Textilien durch Dritte (Produzenten) und deren Weiterverkauf und Lieferung an Sie durch uns. 

2.2 Aufgrund Ihrer ersten Preisanfrage erstellen wir Ihnen ein freibleibendes Angebot. Ihre erste Preisanfrage muss in Textform abgefasst sein und die Textilform bzw. die Art der zu produzierenden Kleidungsstücke, die Stoffart, die gewünschte Stückzahl, Farben, Größen und eine geeignete optische oder planerische Darstellung des Designs des Produktes enthalten.

2.3 Sind Sie mit unserem Angebot einverstanden, so bestellen Sie in Textform bei uns ein oder mehrere Textilmusterstücke (Samples) auf Ihre Kosten. Weitere Samples im Rahmen der Nachbemusterung sind grundsätzlich kostenpflichtig, es sei denn, wir vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

2.4 Genehmigen Sie das Sample oder die Nachbemusterung, so übersenden wir Ihnen ein verbindliches Vertragsangebot, das auch die Modalitäten des Versandes und der Versandgestaltung enthält, welches Sie binnen einer Woche in Schriftform (Telefax genügt) annehmen können. Genehmigen Sie das Sample oder die Nachbemusterung nicht ausdrücklich oder geht Ihre verbindliche Vertragsannahme nicht fristgerecht ein, so kommt kein Vertrag mit uns zustande. Sie nehmen hiermit ausdrücklich zur Kenntnis, dass wir mit Ihrer verbindlichen Bestellung die Produktion in Auftrag geben und ein Rücktritt vom Vertrag insoweit vertraglich nicht vereinbart und nicht möglich ist. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben ausdrücklich unberührt.


3 Preise. Fälligkeit. Aufrechnung. 

3.1 Unsere Preise sind Nettopreise. Zuzüglich zu den Nettopreisen sind von ihnen zu entrichten:
- Versandkosten;
- die für die Ihrerseits gewählte Zahlungsart etwaig entstehenden Transaktionskosten;
- die gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige weitere Steuern;
- anfallende Zöllen, Gebühren und sonstigen Abgaben;
- Abwicklungskosten.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass wir regelmäßig im Nicht-EU-Ausland fertigen lassen und dass durch die Einfuhr der gefertigten Produkte regelmäßig Zusatzkosten entstehen (Zölle u.ä.), die wir nach Maßgabe dieser Ziffer an Sie weitergeben werden. Unsere Preise schließen eine handelsübliche Verpackung ein, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Die Kosten des Textilmusterstückes, das wir Ihnen vor Vertragsschluss überlassen, tragen Sie. Die Kosten werden in Ihrer verbindlichen Vertragsvereinbarung (Ziffer 2.4) festgelegt. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die Preise zum Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsschlusses (Ziffer 2.4).

3.2 Zahlungen müssen in Übereinstimmung mit den auf der Rechnung vermerkten Bedingungen erfolgen. Bei Teilzahlungen erfolgt eine Anrechnung nach § 367 BGB. Im Falle des Zahlungsverzugs beträgt der Verzugszinssatz 8,0% p.a. über dem Basiszinssatz. Für jede verzugsbedingte Mahnung vereinbaren wir hiermit eine pauschale Mahngebühr in Hohe von zehn Euro, wobei uns die Geltendmachung eines höheren und Ihnen der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht. Wir mahnen im übrigen nur einmal und schalten dann kostenpflichtig einen Rechtsanwalt ein.

3.3 Die Vergütung für das erhaltene Sample (Ziffer 2.3) wird sofort mit dessen Erhalt fällig.

3.4 Binnen einer Woche nach verbindlichem Vertragsschluss (Ziffer 2.4) ist durch Sie zudem eine Anzahlung oder Vorkasse fällig, falls nicht anders schriftlich vereinbart.

3.5. Kosten, die durch nachträgliche Änderung (nach Fertigungsgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, einschl. eines evtl. dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes.



4. Lieferzeit. Leistungszeit.

4.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind rechtlich unverbindliche Richtwerte. Wir vereinbaren hiermit, dass Terminüber- schreitungen von bis zu vier Wochen in jedem Falle rechtlich unschädlich und nicht als Vertragsverletzung anzusehen sind. Sie müssen zudem alle Ihnen obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllen, insbesondere auf technische Nachfragen unsererseits unverzüglich reagieren und die Samplekosten und die Anzahlung fristgerecht leisten. Alle sich aus der Verletzung letztgenannter Verpflichtungen ergebenden Verzögerungen vertreten grundsätzlich Sie, ohne dass wir dafür haften.

4.2 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks und rechtmäßige Aussper- rungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Hoheitsakte oder behördliche Untätigkeit, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht fristgerechte Belieferung durch Lieferanten und insbesondere Unruhen in den Produktionsländern) verursacht worden sind, wenn wir diese nicht zu vertreten haben. Sofern die vorgenannten Umstände uns die Vertragserfüllung dauerhaft unzumutbar erschweren oder verunmöglichen, sind Sie zum Rücktritt von unserem Vertrag berechtigt. Sind die o.g. Erschwernisse nur von vorübergehender Dauer, so verlängern sich unsere Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Fortdauer dieser vorübergehenden Erschwernisse zuzüglich einer nach Treu und Glauben zu bestimmenden Wiederaufnahmezeit für die Produktion. Soweit Ihnen infolge der Verzögerung die Abnahme der Ware nicht mehr zuzumuten ist, können Sie durch Erklärung in Textform, die ohne schuldhaftes Zögern vorzunehmen ist, vom Vertrag zurücktreten.

4.3 Wir sind zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

5. Vertragliches Rücktrittsrecht.

5.1 Wir sind unter folgenden Voraussetzungen aufgrund vertraglicher Vereinbarung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
- die Prüfung Ihrer Bonität, die wir bis zur verbindlichen Bestellung vornehmen und in welche Sie hiermit einwilligen, fällt negativ aus;
- Sie zahlen die Kosten für das Sample (Ziffer 2.3) nicht oder nicht fristgerecht;
- Sie zahlen die Anzahlung (Ziffer 3.4) nicht oder nicht fristgerecht;
- über Ihr Vermögen wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder Sie stellen einen Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens;
- Sie befinden sich mit Forderungen aus unserer gesamten Geschäftsverbindung mit einem Betrag von mehr als 500,00 € in Verzug und wurden bereits fruchtlos gemahnt.

5.2 Für die Rückabwicklung des Vertrages im Falle des Rücktritts nach dieser Ziffer gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Gefahrübergang. Versand und Verpackung. 

6.1 Verladung und Versand erfolgen auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. Die Versandart bestimmen wir. Auf Ihren Wunsch und Ihre Kosten sichern wir die Lieferung durch eine Transportversicherung ab.

6.2 Wir als Kaufleute vereinbaren ausdrücklich hiermit die Pflicht zur unverzüglichen Rüge nach § 377 HGB. Sie müssen zudem die Lieferung sofort auf Transportschäden überprüfen und etwaige solche Schäden sofort in Textform unter Erstellung eines Schadensprotokolls uns und dem Transportunternehmen und uns anzeigen.

6.3 Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nicht zurück.

6.4 Nehmen Sie die Ware von Ihnen verschuldet nach Versandanzeige durch uns nicht ab oder verzögert sich aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, der Versand, so lagern wir die Ware auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf Sie über.

7. Gewährleistung. Haftung.

7.1 Mängel und Fehlmengen sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Artikel an die Lieferadresse anzuzeigen. Bei Direktversand bleibt die Pflicht zur Warenüberprüfung beim Auftraggeber. 



7.2. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsfreigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind. 



7.3. Mängeln an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. 



7.4 Der Lieferant hat zunächst das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. 



7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Wir können verlangen, dass Sie nach Ziffer 6.2 beanstandete Liefergegenstände frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir Ihnen die Kosten des günstigsten Versandweges vom Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu uns. 

7.6 Bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB und ergänzend des HGB, soweit mit Ihnen nichts anderes vereinbart ist. Handelübliche und technische unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen bis zu 10 % sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers.

7.7 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Ziffer 7.7 dieser AGB wie folgt eingeschränkt:
- Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten („Kardinalpflichten“) handelt. Vertragswesentlich sind z.B. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung eines von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie die Erfüllung von Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, welche Ihnen die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben Ihres Personals oder den Schutz Ihres Eigentums vor erheblichen Schäden bezwecken.
- Soweit wir auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, welche Folge von Mängeln der gelieferten Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit derartige Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
- Die vorgenannte Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
- Alle hier vereinbarten Haftungsausschlüsse und Haftungs- Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheits- Merkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Eigentumsvorbehalt.

8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen Sie aus der gesamten Geschäftsverbindung jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum (sogenannte Vorbehaltsware). Sie müssen diese auf Ihre Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Auf Verlangen ist uns der Abschluss dieser Versicherungen nachzuweisen.

8.2 Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern bzw. diese zu verwenden, so lange Sie sich nicht in Zahlungsverzug befinden. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen treten Sie bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab und wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf Ihre Rechnung und in Ihrem Namen einzuziehen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, müssen Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich über den Zugriff unterrichten. Soweit der Dritte nicht die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten erstatten kann, haften Sie hierfür.

8.3 Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, haben wir nach Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder - durch gesonderte Erklärung - vom Vertrag zurückzutreten.

9. Verletzung von Rechten Dritter; Freistellung.


Sie erklären hiermit ausdrücklich, dass durch die von Ihnen in Auftrag gegebene Textilfertigung die Marken-, Urheber und sonstigen Rechte aus geistigem Eigentum Dritter nicht verletzt werden und stellen uns von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen uns aufgrund einer Verletzung der vorgenannten Rechte erheben, frei. Die Freistellungspflicht erstreckt sich auch auf hoheitlich veranlasste Kosten sowie Strafen und Bußgelder und auf alle Vermögensschäden, die uns im Zusammenhang mit der oben genannten Rechtsverletzung entstehen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Sonstiges.

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und Ihnen ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und Ihnen geschlossenen Verträgen ist unser Firmensitz in Hannover. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

10.2 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen aller sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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